Chancen Karte für Deutschland
 

Chancenkarte für Deutschland

Wenn Du die Auflagen für die Chancenkarte für Deutschland erfüllst, die seit dem 01.06.2024 in Deutschland eingeführt wurde, werden wir Dir gerne für Deinen Weg als Fachkraft nach Deutschland behilflich sein. Nachfolgend haben wir Dir die aktuellen Infos und die Anforderungen von dem Bundesministerium in Berlin und der Deutschen Botschaft in Manila aufgeführt. Eine Pressemitteilung sollte Dir die Infos abrunden. Du findest auch unsere Serviceleistungen für Informationen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Referat Soziale Medien/Online-Kommunikation, wenn Du nach unten scrollst!

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Referat Soziale Medien/Online-Kommunikation

Was ist die Chancenkarte?
Der Begriff „Chancenkarte“ bezieht sich auf den § 20a des Aufenthaltsgesetzes. Es handelt sich dabei um einen Aufenthaltstitel zur Jobsuche in Deutschland. Er löst das bisherige Visum zur Arbeitsplatzsuche ab.

An wen richtet sich die Chancenkarte?
Die Chancenkarte richtet sich an jobsuchende Personen, die nicht Staatsangehörige der EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz sind (sogenannte Drittstaatsangehörige), und die entweder einen Uni- oder Berufsabschluss erworben haben. Sie bietet den Jobsuchenden die Möglichkeit, in Deutschland Kontakte zu Arbeitgebern zu knüpfen und eine qualifizierte Beschäftigung, eine Ausbildungsstelle oder eine Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung zu finden sowie sich in Deutschland selbstständig zu machen

Welches Potential bietet die Chancenkarte?
Ein persönliches Kennenlernen zwischen Arbeitgebern und internationalen Fachkräften ist möglich.
Solange sich Fachkräfte mit der Chancenkarte noch auf der Suche nach einer Erwerbstätigkeit befinden, sind Nebenbeschäftigungen von bis zu 20 h/Woche sowie Probebeschäftigungen im Zusammenhang mit der angestrebten Tätigkeit (pro Arbeitgeber maximal zwei Wochen) erlaubt.
Der Wechsel von der Chancenkarte in einen anderen Aufenthaltstitel kann direkt in Deutschland erfolgen. Details zu den Perspektiven erfahren Sie in der Rubrik „Chancenkarte zur Jobsuche“.
Das Ankommen kann erleichtert werden, da die Fachkraft sich bereits vor Arbeitsbeginn in Deutschland befindet und bspw. vor Ort eine SIM-Karte organisieren, den Wohnsitz anmelden und ein Bankkonto eröffnen kann.

Wie lange ist die Chancenkarte gültig?
Im Unterschied zum bisherigen Visum zur Arbeitsplatzsuche (sechs Monate) wird die „Such-Chancenkarte“ für maximal zwölf Monate erteilt. Die „Folge-Chancenkarte“ kann im Anschluss an den Suchtitel für maximal zwei Jahre erteilt werden, wenn die Fachkraft eine qualifizierte Beschäftigung gefunden hat, aber die Voraussetzungen für eine anderen entsprechenden Aufenthaltstitel nicht erfüllt werden.

Zugang zur Chancenkarte
Abhängig von den Voraussetzungen der Jobsuchenden gibt es zwei Optionen für die Chancenkarte.

Die zwei Zugangswege sind:

  • Direkter Weg über die Einstufung als Fachkraft
  • Personen mit einer ausländischen, in Deutschland voll anerkannten, Qualifikation (also einem Hochschul- oder Berufsabschluss, dem deutsche Behörden die Gleichwertigkeit bzw. Vergleichbarkeit mit einem deutschen Abschluss bescheinigt haben) werden als Fachkräfte eingestuft. Auch Personen aus dem Ausland, die ein Studium oder eine Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben, sind Fachkräfte. Sie haben einen direkten Zugang zur Chancenkarte und durchlaufen nicht das Punktesystem. Um sich über die Anerkennung zu informieren, besuchen Sie die Rubrik „Anerkennung“.

Zugang über das Punktesystem
Für alle anderen Jobsuchenden gilt: es müssen zunächst einige Grundvoraussetzungen erfüllt werden.
Grundvoraussetzung 1: Ein ausländischer Hochschul- oder Berufsabschluss, der im Land des Erwerbs staatlich anerkannt ist. Für den Berufsabschluss gilt: die Ausbildung muss mindestens zwei Jahre gedauert haben. Auch AHK-Abschlüsse der Kategorie A werden akzeptiert.
Grundvoraussetzung 2: Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1, Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER) oder Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des GER.
Sind diese Grundvoraussetzungen erfüllt, müssen zusätzlich mindestens sechs Punkte gesammelt werden.
Beachten Sie! Für beide Zugangswege gilt: Die oder der Antragstellende muss den eigenen Lebensunterhalt für die gesamte Aufenthaltsdauer finanziell sichern können. Um dies nachzuweisen, kann entweder ein Sperrkonto (mit mindestens 1.027 Euro netto pro Monat, 2024) oder eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden.

Wofür gibt es Punkte im Punktesystem?
Folgende Kriterien sind relevant, um Punkte zu sammeln:
Anerkennung der ausländischen Qualifikation (max. 4 Punkte)

  • 4 Punkte: Ausländischer Berufs- oder Hochschulabschluss ist in Deutschland teilweise anerkannt oder ein Bescheid mit Auflage liegt vor.
     
  • Qualifikation im Mangelberuf (max. 1 Punkt)
  • 1 Punkt: Qualifikation in einem Mangelberuf, zum Beispiel Arzt/ Ärztin oder IT-Beruf. Welche Berufe darunter fallen, können Sie in der Liste der Mangelberufe nachlesen.
  • Berufserfahrung (max. 3 Punkte)

Folgende Punkte gibt es für die bisherige Berufserfahrung, die nach dem Abschluss gesammelt wurde und die im Zusammenhang mit der formalen Qualifikation steht:

  • 3 Punkte: Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in den letzten sieben Jahren.
  • 2 Punkte: Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren.

Sprachkenntnisse (max. 4 Punkte)

  • 3 Punkte: Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 (GER) oder höher.
  • 2 Punkte: Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 (GER).
  • 1 Punkt: Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 (GER).
  • 1 Punkt (zusätzlich zu den gesammelten Punkten bei den Deutschkenntnissen): Englischkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 (GER).
  • Alle Sprachkenntnisse müssen durch ein Zertifikat nachgewiesen werden. Bei den Deutschkenntnissen wird einmalig das höchste erreichte Niveau gezählt.

Alter (max. 2 Punkte)

  • 2 Punkte: Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 35 Jahre sind.
  • 1 Punkt: Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 35 und einschließlich 39 Jahre alt sind.

Voraufenthalte in Deutschland (max. 1 Punkt)

1 Punkt: Rechtmäßige und ununterbrochene Aufenthalte in Deutschland von mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten fünf Jahre (z.B. für ein Studium oder Praktikum).

Potential des Ehe- oder Lebenspartners (max. 1 Punkt)

1 Punkt: Wenn die Partnerin bzw. der Partner ebenfalls die Voraussetzungen für die Chancenkarte erfüllt.

Wenn sich aus all diesen Kriterien mindestens sechs Punkte ergeben, dann sind die Voraussetzungen für die Chancenkarte erfüllt. Den Visumantrag zur Chancenkarte stellen Jobsuchende bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vor Ort.

(Quelltext: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Referat Soziale Medien/Online-Kommunikation)
 

Informationen von der Deutschen Botschaft auf den Philippinen

Allgemeine Information
Ein Visum für bis zu zwölf Monate zur Suche nach einem Arbeitsplatz können 1. anerkannte Fachkräfte und 2. ausgebildete Arbeitsplatzsuchende beim Erfüllen eines Punktesystems in Deutschland beantragen.
1. Anerkannte Fachkräfte: Sie benötigen für die Chancenkarte den Nachweis der vollen Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses in Deutschland.
2. Punktesystem: Ausgebildete Arbeitsplatzsuchende mit einem Hochschulabschluss oder einem mindestens zweijährigen Ausbildungsabschluss, die in Deutschland nur teilweise anerkannt oder noch ohne Anerkennung sind, benötigen Deutschkenntnisse auf A1 oder Englischkenntnisse auf B2 Niveau, sowie die Nachweise für Ihre Teilanerkennung oder eine Bestätigung Ihres ausländischen Abschlusses. Sie müssen 6 Punkte im folgenden Punktesystem erreichen.
 

Punkte können für folgende Merkmale erreicht werden:

  • Teilanerkennung des Abschlusses in Deutschland: 4 Punkte

Höhere Sprachkenntnisse:

  • Gute Deutschkenntnisse B2: 3 Punkte, oder
  • Ausreichende Deutschkenntnisse B1: 2 Punkte, oder
  • Hinreichende Deutschkenntnisse A2: 1 Punkt, oder
  • Englische Sprachkenntnisse C1: 1 Punkt.

Berufserfahrung im angestrebten Berufsfeld

  • von 5 Jahren in den letzten 7 Jahren: 3 Punkte, oder
  • von 3 Jahren in den letzten 5 Jahren: 2 Punkte
  • Berufsabschluss in einem Mangelberuf, z.B. als Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieur, Arzt, IKT-Fachkraft, etc.

Alter:

  • Unter 35 Lebensjahre: 2 Punkte,
  • Zwischen 35 und 40 Lebensjahre: 1 Punkt
  • Voraufenthalt in Deutschland von ununterbrochen 6 Monaten in den letzten 5 Jahren: 1 Punkt
  • Ehegatte beantragt gemeinsam die Chancenkarte und hat selber mindestens 6 Punkte erreicht: 1 Punkt

Die Chancenkarte berechtigt neben der Suche nach einem Arbeitsplatz zu einer Teilzeitbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Kalenderwoche und Probebeschäftigungen für jeweils höchstens zwei Arbeitswochen. Wenn Sie Ihren Arbeitgeber für eine Vollzeitbeschäftigung in Deutschland gefunden haben, dann können Sie Ihre Aufenthalts-erlaubnis und Arbeitserlaubnis bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor, ein Original und eine Kopie im Papierformat A4:

  • Ihren gültigen Reisepass
  • Einen Ausdruck Ihres vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars
  • Zwei biometrische Passfotos, von denen eines auf das Antragsformular geklebt werden muss
  • Visumgebühr 75 Euro, zahlbar in PHP
  • Diplome

Für anerkannte Fachkräfte: 

Nachweis der Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einem deutschen Abschluss, z.B. das KMK ZAB Anerkennungsschreiben mit Bestätigung der Gleichwertigkeit Hochschulabschluss oder die beiden Anabin-Auszüge zu Universität (H+) und Studienabschluss (gleichwertig zum deutschen Universitätsabschluss) oder den Anerkennungsbescheid der IHK FOSA bei Ausbildungsberufen oder den Bescheid der entsprechenden Landesbehörde bei reglementierten Berufen.

Für Antragsteller mit Teilanerkennung Ihres ausländischen Abschlusses: 

Entsprechender Bescheid mit teilweiser Anerkennung der Gleichwertigkeit des Abschlusses durch

  • die KMK ZAB (akademische Berufe), ODER
  • die FOSA (Ausbildungsberufe), ODER
  • die entsprechende Landesbehörde (reglementierte Berufe)


Für Antragsteller ohne deutsche Anerkennung Ihres Abschlusses: 

  • Bestätigung der fachkundigen deutschen Stelle (KMK ZAB) über das Vorliegen der Qualifikationsvoraussetzungen
  • Lebenslauf in tabellarischer Form
  • Motivationsschreiben

Finanzierungsnachweis:

  • Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG mit einer Bestätigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Verpflichteten durch die Ausländerbehörde
  • ODER Nachweis eines Sperrkontos auf Ihren Namen mit ausreichendem Guthaben (mindestens 1027 Euro pro Monat des beabsichtigten Aufenthalts)
  • Arbeitsvertrag für einen Nebenjob mit bis zu 20 Wochenstunden, aus dem Sie Ihren Lebensunterhalt sichern können
  • Für Antragsteller mit teilweiser Anerkennung oder ohne Anerkennung Ihres Abschlusses: Deutschzertifikat A1 oder höher einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe Institut, ÖSD, telc, TestDaF, ECL) oder Englischzertifikat B2 oder höher einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (alternativ auch TOEFL mit über 87 Punkten). Das Zertifikat sollte nicht älter als ein Jahr sein.
  • Für Antragsteller mit teilweiser Anerkennung oder ohne Anerkennung Ihres Abschlusses: Nachweise der Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse), falls vorhanden
  • Für Antragsteller mit teilweiser Anerkennung oder ohne Anerkennung Ihres Abschlusses: Nachweis von Voraufenthalt in Deutschland (Arbeitsverträge, Mietverträge, alte Pässe mit Visa, Studiennachweise etc.), falls vorhanden
  • Nachweis für Ihre geplante Unterkunft in Deutschland

Nachweis Krankenversicherungsschutz:

  • Incoming-Krankenversicherung, deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt.

Der Antrag muss persönlich bei der Deutschen Botschaft gestellt werden. 

Bitte beachten Sie:
Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.
Ausländische Urkunden, die weder auf den Philippinen noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben.
Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen von einem anerkannten Übersetzer übersetzt sein.
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann. 

(Quelltext: Deutsche Botschaft Manila)
 

Pressemitteilungen
 

„Hunderttausend ausländische Fachkräfte? Das reicht nicht!“ - Namensbeitrag von Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock und Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil in der FAZ

Er ist einer der größten Gesundheitsversorger Deutschlands: Mit sechs Krankenhäusern und über 6000 Beschäftigten versorgt der Klinikverbund Südwest in Baden-Württemberg eine ganze Region – mehr als eine halbe Million Menschen.

Aber die Kliniken haben ein massives Problem: Immer wieder können Betten nicht belegt werden, weil es an Personal fehlt. Die Krankenhäuser finden nicht mehr genügend Pflegekräfte.

Und auf der anderen Seite des Atlantiks, in Brasilien, ist jede zehnte Pflegekraft arbeitslos – trotz guter Ausbildung.

Genau darum geht es uns, wenn wir diese Woche nach Lateinamerika reisen. Wir werden in Brasilien für den deutschen Arbeitsmarkt werben – auf Regierungsebene, aber vor allem bei den Profis aus der Praxis, im Krankenhaus und bei der Pflegekammer. Wir wollen neue Partnerschaften schließen, auch über den Pflegebereich hinaus.

Denn die Situation in unseren Krankenhäusern steht für eine Entwicklung, die nahezu alle Branchen und Regionen in Deutschland erfasst hat – von der Bäckerei um die Ecke bis zum High-Tech Weltmarktführer. An vielen Stellen fehlen Fachkräfte, die unser Land und unsere Wirtschaft jahrzehntelang so erfolgreich gemacht haben.

Aktuell gibt es in Deutschland 1,7 Millionen offene Stellen. In 200 Berufen gibt es bereits Engpässe mit erheblichen Problemen bei der Stellenbesetzung. Deswegen hat diese Bundesregierung die Fachkräftesicherung zu einer ihrer Prioritäten gemacht.

Es geht einerseits darum, alle inländischen Potenziale zu heben um noch mehr Menschen auf dem Arbeitsmarkt eine Chance zu geben. Dazu führen wir eine Ausbildungsgarantie ein und stärken die berufliche Weiterbildung. Gleichzeitig steigern wir die Frauenerwerbsquote und integrieren Arbeitslose nachhaltig in den Arbeitsmarkt.

Und andererseits brauchen wir ergänzend dazu dringend Menschen aus dem Ausland. Im letzten Jahr sind neben den Fachkräften aus EU-Staaten nicht mal 100.000 Fachkräfte aus Drittstaaten zu uns gekommen. Das reicht nicht.

Die Wahrheit ist: Im deutschen Vorschriften-Dschungel verlieren wir immer noch viele gut qualifizierte Menschen, die wir auf unserem Arbeitsmarkt gebraucht hätten. Warum sollte eine brasilianische Krankenpflegerin monatelang auf deutsche Behörden warten, wenn der Weg nach Portugal, Kanada oder in die USA viel unkomplizierter ist?

Das wollen wir ändern. Denn diese Bundesregierung steht für Fortschritt – auch in der Einwanderungspolitik.

Dazu gehört, dass wir Geflüchtete besser in den Arbeitsmarkt integrieren. Dazu gehört, dass wir legale Migration in unser Land vereinfachen. Und dazu gehört eine aktive, partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ländern, in denen es ein Interesse an Arbeitsmigration gibt.

Die Deutsche Botschaft Brasília hat deshalb die Bundesagentur für Arbeit und die brasilianische Pflegekammer zusammengebracht, um gezielt Pflegekräfte für Deutschland zu gewinnen.

Damit diese Menschen dann auch zu uns kommen, brauchen wir ein Einwanderungsverfahren auf der Höhe der Zeit.
Dafür digitalisieren wir endlich die deutschen Verfahren. In unserem Pilotland Brasilien können hochqualifizierte Fachkräfte schon jetzt ihre Unterlagen für die Beantragung der Blauen Karte EU digital einreichen und haben innerhalb weniger Tage ihr Visum in der Hand. Bis 2025 ermöglichen wir dieses Verfahren weltweit und für alle Aufenthaltszwecke.

Wir flexibilisieren die Arbeitsabläufe unserer Behörden und bauen Bürokratie ab. Im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, das wir vor zwei Jahren in Brandenburg geschaffen haben, wollen wir bis Ende 2024 viermal so viele Visa für Fachkräfte bearbeiten wie bisher.

Auch in unseren Visa-Stellen beschleunigen wir die Verfahren, indem wir unseren Auslandsvertretungen ermöglichen, mehr Entscheidungen vor Ort treffen und damit auch die Ausländerbehörden entlasten.

Gleichzeitig erweitern wir die Beschäftigungsmöglichkeiten für Hochqualifizierte und schaffen neue Wege für Menschen, die einen in ihrem Herkunftsland anerkannten Berufsabschluss und Berufserfahrung mitbringen. Zudem führen wir eine Chancenkarte zur Arbeitssuche ein.

Diese Maßnahmen im In- und Ausland sind Teil eines politischen Paradigmenwechsels in der deutschen Migrationspolitik. Gemeinsam schaffen wir das modernste Einwanderungsrecht Europas.

Aber wenn wir Menschen dauerhaft für Deutschland begeistern wollen, dann müssen wir ihnen die Hand reichen und ihre Herzen gewinnen.

Deshalb müssen natürlich auch die Familien von Fachkräften nach Deutschland nachziehen und ihre Kinder in die Kita gehen können. Vor allem aber müssen sich diese Menschen bei uns wohl fühlen.
(Quelltext: Original Auswärtiges Amt in Berlin)

Unsere kostenpflichtige Serviceleistungen für Dich als Bewerber

Nach Zeichnung Deines Vertrages mit uns und vor Deiner Einreise nach Deutschland:

  • Vermittlung Deiner Wohnmöglichkeit während Deines Aufenthalts in Deutschlands
  • Vermittlung einer Sprachschule, Online Sprachschule oder eines Privatlehrers / Privatlehrerin für die B2 Sprachprüfung in Deutschland
  • Infos für einen 20-stündigen Job vor Ort
  • Vormerkung für Deinen gewünschte Fachberuf bei einem Deutschen Arbeitgeber nach erfolgreichem Abschluss Deiner Sprachprüfung in Deutschland

Bei Deiner Ankunft in Deutschland auf dem jeweigen Flughafen:

  • Persönliche Abholung und Transfer zu Deiner Wohnstätte
  • 3-stündiges Informationsgespräch mit einem Willkommensessen auf Englisch in Deinem neuen Wohnort über alles Notwendige, was Du wissen musst

2-tägige Begleitung vor Ort mit folgenden Infos und Leistungen:

  • Deiner persönlichen Anmeldung vor Ort bei der zuständigen Meldebehörde
  • Kauf einer vorübergehende Deutschen SIM Karte für Dein Smartphone
  • Eröffnung eines online Bankkontos für Dich mit Erklärung wie Du in Zukunft in Deutschland Deine Bankgeschäfte tätigen kannst
  • Allgemeine Stadtführung zu den wichtigsten Anlaufpunkte, wie Schulen, Treffpunkte, Einkaufsmöglichkeiten, Behörden, Ärzte, Kirchen usw.

Preise für unsere oben erwähnten Serviceleistungen bitte auf Anfrage!

Stand Juni 2024

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