Ärzte in Krankenhäusern sind für die medizinische Versorgung der Patienten zuständig. Sie führen Anamnese und Untersuchungen durch, diagnostizieren Krankheiten, planen und führen Behandlungen durch und informieren die Patienten. Zusätzlich dazu können sie auch Notfälle versorgen, Fortbildungen besuchen, am Qualitätsmanagement teilnehmen und in Forschung und Lehre tätig sein, insbesondere in Universitätskliniken.
Zusätzliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten:
Die Ärzte erheben Informationen über die Krankengeschichte des Patienten (Anamnese) und führen medizinische Untersuchungen durch.
Sie stellen eine Diagnose, wählen die passende Behandlungsmethode aus und führen diese durch.
Im ärztlichen Notdienst leisten sie Soforthilfe.
Die Ärzte informieren die Patienten über ihre Erkrankung, die Behandlungsmöglichkeiten und den Krankheitsverlauf.
Sie können Aufgaben an andere medizinische Fachkräfte delegieren, beispielsweise an Pflegepersonal oder Assistenzärzte.
Die Ärzte sind verpflichtet, sich fortlaufend weiterzubilden, um ihr Fachwissen auf dem neuesten Stand zu halten.
Sie tragen zur Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung bei, indem sie an Qualitätsmanagementmaßnahmen teilnehmen.
In Universitätskliniken sind sie auch in der Forschung und Lehre tätig.
Behandlungspflicht:
Es gibt keine allgemeine Behandlungspflicht für Ärzte im Krankenhaus, aber sie dürfen in bestimmten Situationen keine Patienten ablehnen, zum Beispiel bei Notfällen oder wenn sie Bereitschaftsdienst haben.
Weitere Aspekte:
Neben der Standardversorgung können Patienten auch Wahlleistungen in Anspruch nehmen, wie beispielsweise eine individuelle Unterbringung oder die Wahl des Behandlungsarztes.
Die Abrechnung von Krankenhausleistungen erfolgt in der Regel über ein DRG-System, das auf Prozeduren fokussiert ist, erklärt die Bundesärztekammer.
Die Personalplanung in Krankenhäusern ist wichtig, um eine gute Patientenversorgung sicherzustellen.
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