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Nachfolgend findest Du Infos für das Thema Beruf, Arbeiten und Allgemeines für Deutschland

Expertinnen und Experten sind sich einig: Durch den demografischen und strukturellen Wandel fehlen in vielen Bereichen Fachkräfte –Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder einem Hochschulabschluss. Deshalb ist Deutschland darauf angewiesen, ausländische Fachkräfte zu gewinnen.
Am 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Es schafft für qualifizierte oder auszubildende Fachkräfte oder Hochschulabsolventen aus Drittstaaten einen legalen Einreiseweg nach Deutschland. Haben Sie eine Aufenthaltserlaubnis, sind Sie in der Regel zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Zudem bietet das Gesetz das Instrument des beschleunigten Fachkräfteverfahrens, das eine schnellere Einreise ermöglicht. Zu den Voraussetzungen dafür gehören eine konkrete Jobzusage sowie ein Einkommen, das den Lebensunterhalt sichert.

Eine Frage Deiner Qualifikation

Ausländische Fachkräfte können gegebenenfalls auch für die Dauer von sechs Monaten eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten. Es gibt ein Berufsanerkennungsverfahren, das die ausländischen Qualifikationsdefizite im Vergleich zur deutschen Ausbildung aufweist, dadurch ist ein Aufenthalt zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland möglich. Für Nicht- beziehungsweise Geringqualifizierte sind die Möglichkeiten des Arbeitsmarktzugangs im Rahmen einer gesteuerten Einwanderung eingeschränkt.
Für Akademikerinnen und Akademiker aus Drittstaaten besteht ein erleichterter Arbeitsmarktzugang über die sogenannte "Blaue Karte EU". Erforderlich sind der Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium, das mit einem deutschen Hochschulstudium vergleichbar ist, sowie ein Mindest-Jahresgehalt in Höhe von rund 55.000 Euro. Für Fachkräfte aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik sowie für Ärztinnen und Ärzte gelten zusätzliche Erleichterungen. Hier ist ein Mindestjahresgehalt von rund 43.000 Euro ausreichend.
Weitere Erleichterungen bestehen für IT-Spezialistinnen und -Spezialisten. Unabhängig von einem formalen Abschluss können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie ausgeprägte berufspraktische Kenntnisse (eine mindestens dreijährige Berufserfahrung) nachweisen können.
Besondere Regelungen bestehen für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (sogenannte intra-corporate-transferees – "ICTs"), Studierende, Forscherinnen und Forscher, Freiwillige, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Saisonarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer. Deren Aufenthaltsrecht richtet sich insbesondere nach den aufenthaltsrechtlichen Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration. ICTs, Studierende sowie Forscherinnen und Forscher haben beispielsweise die Möglichkeit zur innereuropäischen Mobilität.

Unsere Serviceleistungen für Dich

Dir steht ein gratis Servicepacket mit den nachfolgenden Leistungen bei Ankunft in Deutschland zur Verfügung:

Vor Ankunft, Vermittlung einer Wohnung in der Nähe Deiner Arbeitsstätte
Transfer vom Flughafen zu Deiner Wohnung
Vorstellung bei Deinem neuen Arbeitgeber
Unterstützung und Beratung für eine Deutsche Telefon SIM Karte
Unterstützung und Beratung für einen Stromlieferanten
Unterstützung und Beratung für ein Bankkonto
Unterstützung und Beratung für die gesetzliche Anmeldung vor Ort
Beratung für Dein tägliche Leben vor Ort
Des weiteren Beratungsservices für alltäglichen Fragen und Problemlösungen online per WhatsApp           oder auch telefonisch für Dich
 

Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV) Anlage (zu § 38)
(Fundstelle: BGBl I 2023, Nr. 353)

Aus den nachfolgenden Ländern dürfen Bewerber laut WHO nicht von privaten Arbeitsvermittlern für medizinische Berufe nach Deutschland vermittelt werden:

Afghanistan, Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Elfenbeinküste, Eritrea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, 

Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kamerun, Kiribati, Komoren, Kongo, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mikronesien, Mosambik, Nepal, Niger, Nigeria, Pakistan, Papua-Neuguinea Ruanda, Salomonen, Sambia, Samoa, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Vanuatu, Zentralafrikanische Republik.

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 Alexander C. Barth, Inhaber

privater internationaler Arbeitsvermittler & Berater

Breiter Weg 26

06295 Lutherstadt Eisleben (SA)

Deutschland 

E-Mail: contact(at)personnelforgermany.de 

Telefon / Mobile: +49 157 74993736

WhatsApp: +49 151 11068417

Wechat-ID: wxid_xw07bavswcms22 

Für Asien:

Andy Mueller,  Liaison officer for Asia

E-Mail: contact(at)personnelforgermany.de

und/oder:  andy.mu.66(at)gmail.com 

Telefon / Mobile: +63 9 853606447 

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